Pflegehilfsmittel: Unterstützung für Pflegebedürftige

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel spielen eine entscheidende Rolle in der Pflege von Menschen mit eingeschränkter Selbstständigkeit. Sie dienen dazu, den Alltag von Pflegebedürftigen zu erleichtern, ihre Lebensqualität zu verbessern und den Pflegeaufwand für Angehörige oder professionelle Pflegekräfte zu verringern. Doch wie genau funktioniert die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln und welche Ansprüche haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad?

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, die Pflege zu erleichtern, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder den Alltag für Pflegebedürftige sicherer zu gestalten. Sie umfassen eine Vielzahl von Produkten. Darunter Bettschutzeinlagen, Inkontinenzartikel, Pflegebetten, Pflege- und Verbandsmaterial, aber auch Produkte zur Körperhygiene wie Duschhocker oder Toilettensitzerhöhungen. Diese Hilfsmittel werden in der Regel vom Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen verwendet, um die Pflege zu Hause zu unterstützen und den Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad

Menschen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen pflegebedürftig sind, können einen Anspruch auf Pflegeleistungen haben, der sich nach dem Pflegegrad richtet (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Der Pflegegrad wird im Rahmen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) der Krankenversicherung festgestellt und orientiert sich an der Schwere der Beeinträchtigung sowie dem damit verbundenen Unterstützungsbedarf. Abhängig vom Pflegegrad haben Pflegebedürftige einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Form eines Geldbetrags, der zweckgebunden für die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln verwendet werden kann (aktuell maximal 40,00 Euro pro Monat).

Wie können Pflegebedürftige ihren Anspruch geltend machen?

Um den Anspruch auf Pflegehilfsmittel geltend zu machen, müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen die entsprechenden Pflegehilfsmittel bei einem Anbieter bestellen und die Kosten mit dem monatlichen Budget für Pflegehilfsmittel verrechnen. Der Anbieter Healthmask bietet eine Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln an, die schnell und einfach online per Produkt-Konfigurator zusammengestellt werden kann. Zudem kümmert sich das Unternehmen auch um den Antrag bei der Pflegekasse. Die Pflegehilfsmittel werden dann bequem monatlich an den Patienten geliefert.

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Dabei ist zu beachten, dass die Auswahl und Beschaffung der Pflegehilfsmittel in der Regel in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder dem Pflegedienst erfolgt, um sicherzustellen, dass die benötigten Hilfsmittel den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen.

Wichtige Punkte beim Beantragen von Pflegehilfsmitteln:

  1. Beratung durch den Pflegedienst: Vor der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln ist eine Beratung durch den Pflegedienst oder den behandelnden Arzt empfehlenswert. Dies dient dazu, den konkreten Bedarf festzustellen und die geeigneten Hilfsmittel auszuwählen.
  2. Bestellung beim Anbieter: Die Pflegehilfsmittel können bei einem zugelassenen Anbieter bestellt werden. Hierbei ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Anbieter mit den Pflegekassen abrechnen kann, um die Kostenübernahme sicherzustellen.
  3. Abrechnung mit der Pflegekasse: Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden in der Regel direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Hierfür müssen die entsprechenden Rechnungen und Belege eingereicht werden.
  4. Einhalten der Budgetgrenze: Das monatliche Budget für Pflegehilfsmittel ist begrenzt (40,00 Euro). Es ist wichtig, dieses Budget im Blick zu behalten und die Beschaffung der Hilfsmittel entsprechend zu planen. Dies dient dazu, eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Zusammenfassung

Pflegehilfsmittel spielen eine entscheidende Rolle in der Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag. Sie ermöglichen eine bessere Lebensqualität und tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Mit einem Pflegegrad haben Pflegebedürftige einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, den sie nutzen können, um die benötigten Hilfsmittel zu beschaffen und ihren individuellen Pflegebedarf bestmöglich zu decken. Eine Beratung durch den Pflegedienst sowie eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Pflegekassen sind dabei entscheidend, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.